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   ArbG Krefeld, 13.01.2022 - 2 Ca 1328/21   

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https://dejure.org/2022,437
ArbG Krefeld, 13.01.2022 - 2 Ca 1328/21 (https://dejure.org/2022,437)
ArbG Krefeld, Entscheidung vom 13.01.2022 - 2 Ca 1328/21 (https://dejure.org/2022,437)
ArbG Krefeld, Entscheidung vom 13. Januar 2022 - 2 Ca 1328/21 (https://dejure.org/2022,437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 3 Abs. 1 GG. Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG; § 241 Abs. 2 BGB; § 626 Abs. 1 BGB
    Fristlose Kündigung, Corona-Virus, COVID19, FFP2-Maske, OP-Maske, Impfung, Ungleichbehandlung, Unterscheidung zwischen geimpften und ungeimpften Beschäftigten.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Krefeld, 13.01.2022 - 2 Ca 1328/21
    Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (BAG 21.11.2013, Az.: 2 AZR 797/11 Juris).

    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen der in Rede stehenden Pflichtverletzung, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG 21.11.2013, Az.: 2 AZR 797/11 Juris).

  • LAG Düsseldorf, 24.08.2021 - 14 Sa 190/21

    Elektronisches Dokument; Einbettung von Schriftarten

    Auszug aus ArbG Krefeld, 13.01.2022 - 2 Ca 1328/21
    Ist dies der Fall, bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG 22.10.2015 - 2 AZR 569/14, Juris; BAG 16.07.2015 - 2 AZR 85/15 -, Juris; BAG 27.9.2012 - 2 AZR 646/11, Juris; LAG Düsseldorf, 24.08.2021 - 14 Sa 190/21 -Juris).

    Eine außerordentliche Kündigung kommt regelmäßig (nur) dann in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (LAG Düsseldorf 24.08.2021, Az.: 14 Sa 190/21, Juris).

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus ArbG Krefeld, 13.01.2022 - 2 Ca 1328/21
    Ist dies der Fall, bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG 22.10.2015 - 2 AZR 569/14, Juris; BAG 16.07.2015 - 2 AZR 85/15 -, Juris; BAG 27.9.2012 - 2 AZR 646/11, Juris; LAG Düsseldorf, 24.08.2021 - 14 Sa 190/21 -Juris).
  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus ArbG Krefeld, 13.01.2022 - 2 Ca 1328/21
    Zu den Umständen des Einzelfalls gehören auch die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse sowie außervertragliche Vor- und Nachteile (BAG 28.08.2013, Az: 10 AZR 569/12, Juris).
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

    Auszug aus ArbG Krefeld, 13.01.2022 - 2 Ca 1328/21
    Ist dies der Fall, bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG 22.10.2015 - 2 AZR 569/14, Juris; BAG 16.07.2015 - 2 AZR 85/15 -, Juris; BAG 27.9.2012 - 2 AZR 646/11, Juris; LAG Düsseldorf, 24.08.2021 - 14 Sa 190/21 -Juris).
  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus ArbG Krefeld, 13.01.2022 - 2 Ca 1328/21
    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes hingegen dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung auch nach Ausspruch einer Abmahnung nicht zu erwarten ist, oder die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch den Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 19.11.2015, Az.: 2 AZR 217/15, Juris).
  • ArbG Hamburg, 24.11.2021 - 27 Ca 208/21

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verweigerung der Durchführung von

    Auszug aus ArbG Krefeld, 13.01.2022 - 2 Ca 1328/21
    Das Arbeitsgericht Hamburg hat mit Urteil vom 24.11.2021 (Az.: 27 Ca 208/21, Juris) bezüglich der arbeitgeberseitigen Anordnung täglicher Schnelltests vergleichbar argumentiert.
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

    Auszug aus ArbG Krefeld, 13.01.2022 - 2 Ca 1328/21
    Ist dies der Fall, bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG 22.10.2015 - 2 AZR 569/14, Juris; BAG 16.07.2015 - 2 AZR 85/15 -, Juris; BAG 27.9.2012 - 2 AZR 646/11, Juris; LAG Düsseldorf, 24.08.2021 - 14 Sa 190/21 -Juris).
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94

    Direktionsrecht - Umsetzung - Abmahnung

    Auszug aus ArbG Krefeld, 13.01.2022 - 2 Ca 1328/21
    Die Wahrung billigen Ermessens setzt voraus, dass die wesentlichen Umstände des Falles miteinander abgewogen und in ein angemessenes Verhältnis gebracht werden (BAG 24.04.1996, Az: 5 AZR 1031/94, Juris).
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